Betoninstandsetzung

Betonbauwerke können durch mechanische Beanspruchungen, Beanspruchungen aus der Umwelt, chemische Angriffe sowie durch Fehler in der Verarbeitung geschädigt werden. Entstandene Schäden, wie z.B. Risse und Abplatzungen, müssen anschließend instandgesetzt werden, um weitere Schäden zu vermeiden.

Die Beurteilung und Planung solcher Instandsetzungsarbeiten muss gemäß Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton) von einem sachkundigen Planer, der durch Zusatzqualifikation die erforderlichen besonderen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandhaltung von Betonbauwerken erworben hat, ausgeführt werden. Das Team der eriksen Gruppe verfügt über qualifizierte Mitarbeiter, die diese Fachkenntnisse erworben und in langjährigen Praxiserfahrungen verfestigt und erweitert haben.

Unsere Leistungen umfassen:

  • das Ermitteln des Ist-Zustandes der Betonbauteile und das Festlegen des Soll-Zustandes.
  • das Aufstellen einer Kostenschätzung für die geplanten Instandsetzungsmaßnahmen.
  • das Entwickeln eines Instandsetzungskonzepts mit Instandsetzungsplan unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung sowie auf der Grundlage der festgestellten Schäden und des Ist-Soll-Zustandes
  • das Festlegen von Maßnahmen zur Überwachung der Ausführung zur Qualitätssicherung.
  • das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses.
  • das Mitwirken bei der Ausschreibung der Instandsetzungsmaßnahme, der Bewertung der Angebote und der Vergabe von Aufträgen.
  • das Aufstellen eines Instandsetzungsplans mit Angaben zu planmäßigen Inspektionen sowie  Angaben zu Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
  • das Betreuen der Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge einer Qualitätssicherung.

Die Planung und Ausführung der Instandsetzungsmaßnahme erfolgt dabei auf der Grundlage von der „Instandsetzungs-Richtlinie – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ des DAfStb (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton), der DIN 18349 „Betonerhaltungsarbeiten“ nach VOB/C und bei Verkehrsbauwerken auf der Grundlage der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING).